Die Gratiszahnspange


Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange:
 

  • Die Patientin/der Patient ist beim Start der Behandlung unter 18 Jahre alt
     
  • Es handelt sich dabei um erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellungen (= Stufe IOTN 4 oder 5)
     
  • Die Zahnärztin/der Zahnarzt hat einen speziellen kieferorthopädischen Vertrag mit den Kassen (nicht im „normalen“ Kassenvertrag inkludiert)

 

Im frühen Kindesalter sind bei Behandlungsbedarf (= Stufe IOTN 4 oder 5) sowohl abnehmbare als auch festsitzende Zahnspangen unabhängig von der Behandlungsdauer durch die Gratiszahnspange abgedeckt.
Diese Leistung ist in der Regel vor Vollendung des 10. Lebensjahres zu beginnen. Diese „interzeptive Behandlung“ ist nur bei Vorliegen einer schweren Zahnfehlstellung (= Stufe IOTN 4 oder 5) und einer weiteren Indikation Kassenleistung, d.h. gratis.

Neben der interzeptiven Behandlung kommen als Leistungen im frühen Kindesalter evtl. auch ein kleiner kieferorthopädischer Behelf oder ein kieferchirurgischer Heilbehelf (z.: Mundvorhofplatte, Platzhalter, etc.) in Frage.

 

Wenn ein Kind eine Zahnfehlstellung der Stufen IOTN1 bis 3 hat, gibt es die Möglichkeit, die Fehlstellung mit einer herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange zu korrigieren. Die Behandlung muss  in diesem Fall von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden.
Die herausnehmbare Zahnspange ist eine vertragliche Leistung und die Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen die Hälfte der Behandlungskosten. Wird die Zahnfehlstellung (IOTN Stufe 1 bis 3) mit einer festsitzenden Zahnspange korrigiert, handelt es sich um eine Privatleistung.

 

.... soweit die Theorie, aber ....

"Abnehmbare Spangen werden von WGKK und BVA so gut wie nicht mehr bewilligt, es werden Modelle angefordert, Patienten vorgeladen und die einreichenden Kollegen kritisiert. Nach 2 bis 3 Monaten kommt dann die Ablehnung, ein ablehnender Bescheid wird aber nur auf massives Verlangen ausgefertigt (damit könnten die Patienten ihre Ansprüche beim Sozialgericht einfordern)."

Zitat: OMR Dr. Eva-Maria Höller in der ÖZZ 5/2017

Anmerkung: Auch bei anderen Kassen kommt es zunehmend zu Ablehnungen


Kontakt

MR Dr. Ronald Palman

Kirchengasse 3
2111 Rückersdorf


Tel.: 02264 / 7316 (umgeleitet zu Dr. Lach)

E-Mail: palman(at)gmx.at